Elektronische Pflanzenschutz-Dokumentation ab 2027: Was Winzer jetzt wissen müssen
Ab 1. Jänner 2027 müssen berufliche Anwender ihre Pflanzenschutz-Aufzeichnungen elektronisch und maschinenlesbar führen. Grundlage ist die EU-Durchführungsverordnung 2023/564; der Start wurde mit Verordnung (EU) 2025/2203 vom 1. Jänner 2026 auf 2027 verschoben. Eine PDF gilt nicht als maschinenlesbar. Zulässig sind Formate wie CSV/Excel, XML, JSON — oder eine digitale Schlagkartei.
Wer ist betroffen?
Alle beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln — also praktisch jedes Weingut, unabhängig von der Größe. Die Aufzeichnungspflicht selbst ist nicht neu (sie steht seit Jahren in Artikel 67 der Verordnung (EG) 1107/2009). Neu sind der Umfang der Aufzeichnungen und die Form, in der sie geführt werden müssen.
Was gilt ab wann?
Die EU beschließt die Durchführungsverordnung 2023/564. Sie regelt neu, wie die Aufzeichnungen nach Artikel 67 der Verordnung (EG) 1107/2009 zu führen sind.
Die erweiterten Pflichtfelder gelten: EPPO-Code, BBCH-Stadium, georeferenzierte Fläche, Zulassungsnummer, Anwendungszeitpunkt.
Die Aufzeichnungen müssen elektronisch und maschinenlesbar geführt werden. Ursprünglich war das schon für 2026 vorgesehen — die Verordnung (EU) 2025/2203 hat den Start um ein Jahr verschoben. Eine weitere Verschiebung ist nicht angekündigt.
Übergang in Österreich: Für Anwendungen des Jahres 2027 müssen die Aufzeichnungen spätestens zu diesem Datum erstmals elektronisch vorliegen.
Die Pflichtfelder im Detail
Für jede Anwendung eines Pflanzenschutzmittels müssen diese Angaben dokumentiert sein:
| Pflichtfeld | Was ist das? | Wo kommt es her? |
|---|---|---|
| EPPO-Code der Kultur | Internationales Kürzel der Kultur. Für Weinreben: VITVI. | Fester Code — einmal hinterlegt, immer gleich. |
| BBCH-Stadium | Entwicklungsstadium der Rebe zum Zeitpunkt der Anwendung (z. B. BBCH 65 = Vollblüte). | Aus der BBCH-Skala für die Weinrebe; wird bei der Anwendung erfasst. |
| Georeferenzierte Fläche | Der konkrete Weingarten — nicht nur ein Name, sondern mit Lagebezug. | Aus deinen eAMA-Flächen (INVEKOS-GIS) oder einer digitalen Schlagkartei. |
| Zulassungsnummer des Mittels | Die Registernummer des Pflanzenschutzmittels. | Aus dem österreichischen Pflanzenschutzmittelregister (BAES). |
| Anwendungszeitpunkt | Datum (und Zeit) der Ausbringung. | Wird bei der Anwendung dokumentiert. |
| Menge / Aufwand | Ausgebrachte Menge bezogen auf die behandelte Fläche. | Aus Spritzplan bzw. Mittelberechnung. |
Was heißt „maschinenlesbar"?
Maschinenlesbar heißt: Ein Computer kann die Daten automatisch weiterverarbeiten — Feld für Feld, ohne dass ein Mensch sie abtippen oder interpretieren muss.
- CSV- oder Excel-Dateien
- XML, JSON
- Eine digitale Schlagkartei mit Export
- Papierhefte und handschriftliche Listen
- Eine eingescannte Seite oder ein Foto
- Eine PDF-Datei — auch wenn sie am Computer erstellt wurde
Was gilt in Österreich?
Die EU-Verordnung gilt unmittelbar. Die Übergangs- und Kontrollbestimmungen werden in Österreich aber auf Bundesland-Ebene umgesetzt — Oberösterreich hat dafür zum Beispiel sein Bodenschutzgesetz novelliert. Für die Praxis am wichtigsten: Für Anwendungen des Jahres 2027 müssen die Aufzeichnungen bis 31. Jänner 2028 erstmals elektronisch vorliegen.
Die Aufzeichnungen werden bei amtlichen Kontrollen geprüft. Die genauen Kontroll- und Strafbestimmungen sind Landesrecht und noch in Bewegung — diese Seite wird laufend aktualisiert (Stand: Juli 2026). Verlässliche Anlaufstelle ist deine Landwirtschaftskammer.
Checkliste: Bist du bereit?
- Führst du deine Pflanzenschutz-Aufzeichnungen heute schon digital (nicht auf Papier, nicht als PDF)?
- Hat jede behandelte Fläche bei dir eine Georeferenz (Weingarten mit Lagebezug)?
- Kennst du die EPPO-Codes deiner Kulturen und erfasst du das BBCH-Stadium je Anwendung?
- Steht bei jeder Anwendung die Zulassungsnummer des Mittels dabei?
- Kannst du deine Aufzeichnungen auf Knopfdruck in einem maschinenlesbaren Format exportieren?
Wenn du eine dieser Fragen mit Nein beantwortest, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Umstellen — vor der Saison, nicht am Stichtag.
So löst du es mit Vinitor
Vinitor ist eine digitale Schlagkartei: Du legst den Spritzplan an, Vinitor rechnet Mittel und Menge, und beim Arbeiten wird automatisch dokumentiert — mit EPPO-Code, BBCH-Stadium, georeferenzierter Fläche und Zulassungsnummer. Der Export ist maschinenlesbar. Du musst dafür nichts über Verordnungen wissen.

Nutzerverwaltung & Schlagkartei sind dauerhaft gratis — das Pflanzenschutz-Modul buchst du nach Rebfläche dazu. Was das Modul im Detail kann — BAES-Mitteldaten, Mengenberechnung, Spritzpläne — zeigt die Pflanzenschutz-Funktionsseite.
Häufige Fragen zur E-Doku-Pflicht
Reicht eine Excel-Tabelle?
Reicht eine PDF-Datei?
Gilt das auch für kleine Betriebe?
Muss ich alte Aufzeichnungen digitalisieren?
Wird die Frist noch einmal verschoben?
Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 — elektronische Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel (EUR-Lex)
- Verordnung (EU) 2025/2203 — Verschiebung des Geltungsbeginns auf 1. Jänner 2027 (EUR-Lex)
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, Art. 67 — Aufzeichnungspflicht für berufliche Verwender (EUR-Lex)
- Landwirtschaftskammer Österreich — Beratung und aktuelle Umsetzungshinweise je Bundesland
Diese Seite ist eine praxisorientierte Zusammenfassung und keine Rechtsberatung. Stand:Juli 2026 — bei Änderungen der österreichischen Umsetzung wird sie aktualisiert.